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BFH 15.07.2021 II R 38/19, NWB 6/2022 S. 358

Abgabenordnung | Inhalt eines Wirkhinweises

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. (2) Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu treffen sind.