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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22 | Schenkungsteuer: Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

Auch zur Schenkungsteuer haben wir ein Urteil ausgewählt. Es geht konkret um die Bewertung einer aufschiebend bedingten Last. Ein Thema, von dem viele Mandanten betroffen sind.

Bei einer Schenkung werden übernommene Lasten – wie z. B. Rentenzahlungen –, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zunächst nicht berücksichtigt.

Eine solche bedingte Last traf im Streitfall eine Tochter, die von ihrem Vater Anteile an einer KG geschenkt bekommen hatte. Im Gegenzug hatte sie an ihre Mutter eine monatliche Rente zu zahlen, allerdings erst ab dem Tod des Vaters. Bei der Steuerfestsetzung wurde diese Rentenverpflichtung daher zunächst nicht berücksichtigt. Sie stand ja noch unter der aufschi...