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NWB Nr. 7 vom Seite 413

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur GmbH im Jahr 2021

Dr. Christoph Hülsmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 448In den im Jahre 2021 zur GmbH ergangenen Entscheidungen haben verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs die kasuistische Judikatur u. a. zur Legitimationswirkung der Gesellschafterliste fortgeführt und richtungsweisende Leitlinien zur Stellung des Geschäftsführers sowie zu dessen Befugnissen und Haftung formuliert.

Anfechtungsbefugnis trotz Streichung aus der Gesellschafterliste: [i]Legitimationswirkung der GesellschafterlisteDer nicht mehr in der Liste eingetragene Gesellschafter hat weder ein Stimmrecht noch ist er klagebefugt, es sei denn, die geänderte Gesellschafterliste wurde entgegen einer einstweiligen Verfügung eingereicht oder im Streit steht die Einziehung des Geschäftsanteils oder der Ausschluss des Gesellschafters.

Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister: Der [i]Keine Amtslöschung bei AnmeldungGeschäftsführer muss nicht von Amts wegen im Handelsregister gelöscht werden, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.

„partners“ in der Firmierung einer RA-GmbH zulässig: Die Verwendung des Begriffs „partners“ in der Firma einer (im Streitfall Rechtsanwalts-)GmbH verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1 PartGG und ist damit zulässig.

Vertragsschluss im Gründ...