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NWB Nr. 12 vom Seite 927

Pensionszusagen an nahe Angehörige

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Axel Bader, München

Nach ständiger BFH-Rspr. werden Rückstellungen für Pensionszusagen an mitarbeitende nahe Angehörige steuerlich nur anerkannt, wenn die Versor-

S. 928gungszusage eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt sowie dem Grunde nach üblich, der Höhe nach angemessen und betrieblich veranlaßt ist. Folgende Aspekte ergeben sich hierzu aus neueren BFH-Urteilen:

Ob eine Pensionszusage dem Grunde nach üblich und der Höhe nach angemessen ist, wird grds. durch Vergleich mit Pensionszusagen an familienfremde AN überprüft. Eine wesentlich höhere Pensionszusage an den mitarbeitenden Angehörigen als an familienfremde AN mit vergleichbaren Aktivbezügen führt nach zu einer steuerlichen Nichtanerkennung der übersteigenden Zusage an den Angehörigen. Erhält der Angehörige aber im Hinblick auf die Qualität seiner Arbeitsleistung unangemessen niedrige Aktivbezüge, so kann dies durch eine höhere Pensionszusage ausgeglichen werden. Voraussetzung hierfür ist, daß eine klare und eindeutige Vereinbarung vorliegt, aus der sich ergibt, daß die Pension einen Ausgleich für die verhältnismäßig niedrigen Aktivbezüge bilden soll.

Die betriebliche Veranlassung einer...