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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.02.2022

DBA | Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan (BFH)

Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA Tadschikistan können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat an eine natürliche Person für die in diesem Staat geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden (Kassenstaatsprinzip). Nach Art. 18 Abs. 4 DBA Tadschikistan gilt Absatz 1 entsprechend für Vergütungen, die im Rahmen eines Programms der wirtschaftlichen Zusammenarbeit eines Vertragsstaates, die ausschließlich von diesem Staat bereitgestellt werden,...