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FG des Landes Sachsen-Anhalt  v. - 3 K 1024/17

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, EWG RL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1, EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. b

Abgabe nicht individuell hergestellter Fertigarzneimittel im Rahmen einer ambulant im Krankenhaus durchgeführten Heilbehandlung

Leitsatz

1. Die Abgabe von nicht individuell hergestellten Fertigarzneimitteln, die im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung verabreicht werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz umsatzsteuerfrei.

2. Ob ein Medikament individuell für den einzelnen Patienten hergestellt wurde oder ob es sich um ein Fertigmedikament handelt, ist für die Beurteilung des eng verbundenen Umsatzes ohne Relevanz.

3. Voraussetzung für die Annahme eines eng mit der Krankenhausbehandlung verbundenen Umsatzes ist, dass die Verabreichung der Medikamente im Zeitpunkt der Erbringung der ärztlichen Leistung im Rahmen der ambulanten Behandlung eines Patienten unentbehrlich bzw. unerlässlich ist.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 10 Nr. 1
DStR 2023 S. 10 Nr. 1
KÖSDI 2022 S. 22764 Nr. 6
UAAAI-04557

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