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NWB Nr. 7 vom Seite 469

Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns

Verfasser: Rechtsanwälte Dr. Klaus Goutier und Arno Bermel, beide Frankfurt am Main

Mit seinen zwei Beschlüssen v. bricht der Große Senat des BFH auf entsprechende Vorlagebeschlüsse des VIII. Senats v. gegen den entschiedenen Widerstand des beigeladenen BMF mit einer langen, bereits durch den RFH begründeten Rspr.-Tradition, die eine rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns gem. § 16 Abs. 1 EStG nur in engen Grenzen zuließ. Den Beschlüssen liegen folgende vereinfachte Sachverhalte zugrunde:

In beiden Fällen hatten die Kl. in den siebziger Jahren ihr Einzelunternehmen veräußert und hinsichtlich eines Teils des Kaufpreises Ratenzahlung vereinbart. In einem der zu entscheidenden Sachverhalte dienten die auf einem Privatgrundstück des Verkäufers eingetragenen Grundschulden weiterhin der Absicherung betrieblicher Kredite. In beiden Streitfällen wurden die Erwerber nachträglich insolvent, so daß die Verkäufer mit einem Teil des Gesamtkaufpreises ausfielen; darüber hinaus wurde der Verkäufer im zweiten Fall aus der Grundschuld in Anspruch genommen. Eine daraufhin begehrte Herabsetzung des zu versteuernden Veräußerungsgewinns wurde sowohl von den FÄ als auch in einem Fall vom FG auf der Grundlage der tradierten ständigen Rspr. verweigert, wonac...