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LAG Köln 02.11.2021 4 Sa 290/21, NWB 8/2022 S. 492

Arbeitsverhältnis | Kündigung nach Weitergabe eines fremden E-Mail-Anhangs

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete E-Mail sowie das Kopieren und die Weitergabe des E-Mail-Anhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, selbst wenn eine Zugriffsberechtigung auf das E-Mail-Konto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt. Dies gilt auch, wenn die Arbeitnehmerin damit Beweise für ein staatliches Ermittlungsverfahren sichern möchte, zu solchen Ermittlungen aber von ihrem Arbeitgeber nicht betraut worden ist.

Anmerkung:

Anders als die Vorinstanz hatte das LAG Köln wegen der durch die [i]Zu Kündigungsfristen Olbertz, NWB 23/2019 S. 1693Buchhalterin begangenen gravierenden Datenschutzverstöße keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Denn in der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe...