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NWB Nr. 7 vom Seite 470

Rückstellung für Umweltaltlasten

Verfasser: Rechtsanwälte Dr. Klaus Goutier und Arno Bermel, beide Frankfurt am Main

In dem mit Spannung erwarteten Urt. v. nimmt der VIII. Senat des BFH erstmals zu Teilaspekten der Bildung von Rückstellungen wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zur Beseitigung von Umweltschäden Stellung, eines der derzeit brennendsten bilanzsteuerrechtlichen Themen. Die Ausführungen des VIII. Senats sind - um es vorwegzunehmen - sehr enttäuschend.

Zum Sachverhalt: Bei im Unternehmen der Klin. betriebenen Galvanikanlagen waren in der Vergangenheit aus undichten Zu- und Ableitungen gelegent-

S. 471lich Schadstoffe ausgetreten, die in das Mauerwerk des Betriebsgebäudes und von dort in das Erdreich einsickerten. Nachdem die Klin. eine der Anlagen stilllegen mußte, befürchtete sie spätestens zu diesem Zeitpunkt den Erlaß ordnungsrechtlicher Verfügungen zur Beseitigung der entstandenen Umweltschäden. Sie bildete deshalb in ihrer Bilanz eines der Vorjahre eine Rückstellung wegen zu erwartender Bodensanierungskosten. Die Rückstellung beruhte auf einer eigenen Einschätzung der Klin. über Umfang und Konzentration der Giftstoffbelastung des Grundstücks sowie der voraussichtlichen Sanierungskosten. Ein Gutachten hatte die Klin. aus betrieblichen Gründ...