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IWB Nr. 5 vom Seite 184

Praxishinweise zur Durchführung internationaler Streitbeilegungsverfahren - Teil 2

Das zwischenstaatliche Verständigungsverfahren

Dr. Noemi Strotkemper und Cornelia Andree

Dieser Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf von Verständigungsverfahren nach Einreichung des Antrags durch den betroffenen Steuerpflichtigen (er schließt an den Teil 1 in WB 19/2021 S. 778, NWB LAAAH-90900, an). Dabei wird aufgezeigt, dass es sich bei dem Verständigungsverfahren um ein rein zwischenstaatliches Streitbeilegungsverfahren handelt und für am Verfahren beteiligte Steuerpflichtige nur begrenzte Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Verfahrensausgang und auch nur wenige Rechtsbehelfsmöglichkeiten für den Fall der Verweigerung des Zugangs zum Verständigungsverfahren bestehen. Dies wird wiederum anhand kleiner Beispielfälle veranschaulicht.

Kernaussagen
  • Wird das Verständigungsverfahren auf den Einleitungsantrag hin nicht von den zuständigen Behörden eröffnet, steht der betroffenen Person der nationale Rechtsweg zur Überprüfung der zurückweisenden Entscheidung offen. Allein bei Beschwerden auf Grundlage des EU-DBA-SBG besteht zudem die Möglichkeit der Überprüfung der Ablehnung durch den Beratenden Ausschuss auf zwischenstaatlicher Ebene.

  • Das Jahresendinventar für Verständigungsverfahren unter deutscher Beteiligung bleibt trotz exponentiellen Wachstums an neu eröffneten Verfahren, insbesondere im Verrechnungspreisbereich, nahezu unverändert bei 1244 laufenden Verfahren zum .

  • Im Verständigungsverfahren besteht zwar kein Einigungszwang, jedoch wird die vom Steuerpflichtigen beanstandete Besteuerung in über 70 % der beantragten Verfahren entweder durch unilaterale Abhilfe oder Verständigung beseitigt.