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BSG 02.03.2022 XII ZR 36/21, NWB 10/2022 S. 658

Raummiete | Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

Die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume sind zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet, auch wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, wenn die Vermieterin die Verlegung der Hochzeitsfeier angeboten hat und die Verlegung für die Mieter zumutbar ist.

Anmerkung:

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt für den Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie erfolgt, ein Anpassungsanspruch (vgl. § 313 Abs. 1 BGB) grds. in Betracht. Dies gilt nach der aktuellen Entscheidung auch für Räume, die zur Durchführung einer Veranstaltung gemietet wurden. [i]Jahn, NWB 4/2022 S. 255Im vorliegenden Fall beschränkt sich der Anpassungsanspruch der Mieter auf die von der Vermieterin angebotene Verlegung der Feier, weil bereits dad...