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NWB Nr. 29 vom Seite 2296

Mietzins für nutzlos gewordene Geschäftsräume

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Ob für die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses für nutzlos gewordene Geschäftsräume eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden ist, hatte der zu entscheiden. Die Klin. und Revisionsbeklagte (Klin.) ist eine GmbH & Co. KG (S-KG), die ihre gemieteten Geschäftsräume zum aufgab und zum in neu errichtete Geschäftsräume umzog. Die bisher gemieteten Räume wurden nicht weiter genutzt, auch war eine Untervermietung nicht möglich, was bei Aufstellung der Bilanz für das Streitjahr 1989 am bereits erkennbar war. Die S-KG war verpflichtet, die Miete in Höhe von monatlich 7 250 DM bis zum weiter zu zahlen. In Höhe der für die Zeit vom bis zu zahlenden Miete von insgesamt 101 500 DM wurde in der Bilanz zum eine Rückstellung gebildet. Das FA berücksichtigte die Rückstellung nicht, da nach seiner Auffassung nicht feststellbar war, ob der Wert der monatlich zu zahlenden Mietzinsen den Wert des Nutzungsrechts an den gemieteten Räumen in den Jahren 1990 und 1991 übersteigen werde. Der Einspruch hatte keinen Erfolg, das FG gab der Klage mit der Begründung statt, daß das Mietverhältnis bei Aufste...