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NWB Nr. 51 vom Seite 4639

Gesetzentwurf zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe - oder Wiederauferstehung des § 50a Abs. 7 EStG -

Verfasser: Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Sabine Rauscher und Rechtsanwalt Steuerberater Volker Schmidt, Stuttgart

Der Bundesrat hat am (BR-Drucks. 297/00) auf Betreiben der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in das Gesetzgebungsverfahren gegeben.

Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben, insbesondere auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung der Finanzbehörden durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle.

Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 war zum eine Abzugsteuer auf Vergütungen an ausländische Dienstleistungserbringer (§ 50a Abs. 7 EStG) eingeführt worden. Entsprechend dieser Regelung war ein deutscher Auftraggeber (Unternehmer wie auch Privatmann) verpflichtet, von Vergütungen an einen im Ausland ansässigen Werkunternehmer einen vorsorglichen Abzug von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in Höhe von 25 v. H. vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen.

Verbunden mit einem aufwändigen Verwaltungsverfahren zur Freistellung der nicht betroffenen Unternehmen hat der Steuerabz...