Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 51 vom Seite 4644

Nichtanwendungserlass zum Dividenden-Stripping

Verfasser: Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Sabine Rauscher und Rechtsanwalt Steuerberater Volker Schmidt, Stuttgart

1. Definition

Beim sog. ”Dividenden-Stripping” handelt es sich um Gestaltungen, durch die sich Anteilseigner, die nicht zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigt sind, den Vorteil dieser Anrechnung verschaffen. Dies geschieht i. d. R. durch kurzfristigen Verkauf und Rückkauf von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften an bzw. von anrechnungsberechtigte(n) Anteilseigner(n).

2.

In seinem Grundsatzurteil v. - I R 29/97 (BStBl 2000 II S. 527) zum Dividenden-Stripping vertritt der BFH die Auffassung, dass das wirtschaftliche Eigentum an veräußerten Aktien cum Dividende und damit auch die üblicherweise mit solchen Transaktionen verbundenen Kursrisiken unabhängig davon auf den Erwerber übergehen, ob diese Aktien unmittelbar nach dem jeweiligen Bezugstermin in Gestalt gleichwertiger Aktien ex Dividende oder junger Aktien ohne Dividendenberechtigung durch voneinander unabhängige Geschäfte an den Veräußerer der alten Aktien zurückverkauft werden. Aus der wirtschaftlichen Zuordnung der Anteile folgt in logischer Konsequenz die Zurechnung der Dividendeneinkünfte und des anrechenbaren Körperschaf...