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NWB Nr. 51 vom Seite 4644

Steuersenkungsgesetz - Der künftige Zugriff der Finanzverwaltung auf gespeicherte Daten und Datenverarbeitungssysteme

Verfasser: Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Sabine Rauscher und Rechtsanwalt Steuerberater Volker Schmidt, Stuttgart

Neben den derzeit viel diskutierten Auswirkungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer hat das am vom Bundesrat verabschiedete Steuersenkungsgesetz Änderungen der Abgabenordnung mit sich gebracht, die bisher, so scheint es, wenig Beachtung gefunden haben. So wird insbesondere durch die Einführung des § 147 Abs. 6 AO der Finanzbehörde ab dem der unmittelbare Zugriff auf die Daten und Datenverarbeitungssysteme des Steuerpflichtigen ermöglicht. S. 4645

Nach derzeit geltender Rechtslage ist, wenn die Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern geführt wurden, sicherzustellen, ”dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können”. Künftig muss dafür Sorge getragen werden, dass die Daten ”jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können” (§ 146 Abs. 5 Satz 2 AO n. F.). Es ist absehbar, dass der künftige Datenzugriff der Finanzverwaltung, der ebenso unverzüglich möglich sein soll wie die Lesbarmachung ( § 147 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO n. F. ), die Steuerpflichtigen bald vor erhebliche EDV-technische und personelle Probleme stellen wird.

1. Neuregelung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO

Erstmals gesetzlich verankert...