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BMF, - IV A 4 - S0460 a - 50/98 ; BStBl 1998 I S. 1124

§ 233a AO Erlaß von Nachzahlungszinsen bei vom Finanzamt zu vertretender Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung

TOP 10 der Sitzung AO II/98

Bezug:

Der IX. Senat des BFH vertritt in seinem Urt. v. - IX R 28/96 - (BStBl 1998 II S. 550) die Auffassung, die Verzinsung von an den Stpfl. zurücküberwiesenen Vorauszahlungen widerspreche jedenfalls dann dem Gesetzeszweck des § 233a AO, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruhe, der Stpfl. das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam mache und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalte.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt zur Anwendung dieses Urteils folgendes:

Sinn und Zweck der Verzinsung nach § 233a AO ist nicht nur die Abschöpfung von konkreten und möglichen Liquiditätsvorteilen und seiten des Stpfl., die Vollverzinsung soll auch Liquiditätsnachteile auf seiten des Steuergläubigers ausgleichen. Auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvor- und -nachteile kommt es dabei nicht an (vgl. BStBl II S. 446). Zu berücksichtigen ist zugleich, daß der Gesetzgeber die Vollverzinsung - sowohl in Nachzahlungs- wie in Erstattungsfällen - bewußt verschuldensunabhängig ausgestaltet hat, um Streitigkeiten über die Ursachen einer späteren Steuerfestsetzung zu vermeiden.

Die Grundsätze d...

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