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NWB Nr. 25 vom Seite 1915 Fach 7a Seite 497

Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 2002

von Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter am Bundesfinanzhof, München

I. Entwicklungen

Am feierte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg mit einer festlichen Sitzung sein fünfzigjähriges Bestehen. Der EuGH ist aus dem Gerichtshof der Gemeinschaft für Kohle und Stahl hervorgegangen. Mit der Ernennung seiner Mitglieder am wurde dieses Gericht errichtet. Am trat es zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft wurde das Gericht mit Wirkung vom 7. 10. 1958 als Gerichtshof für die drei Europäischen Gemeinschaften tätig. Die ihm seinerzeit verliehene Bezeichnung ”Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften” hat er auch nach der Gründung der Europäischen Union beibehalten (vgl. dazu Everling, DVBl 2002 S. 1293).

Zahlreiche Urteile des EuGH haben die Lebensverhältnisse in den Mitgliedstaaten der EG unmittelbar gestaltet. Bahnbrechend war das Urt. v. - Rs. 26/62, Van Gend & Loos, EuGHE 1963 S. 1, in dem der Gerichtshof erstmals den Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht begründete und darlegte, dass die gemeinschaftsrechtliche Rechtsordnung dem Einzelnen einklagbare Rechte verleiht...