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NWB Nr. 45 vom Seite 3741 Fach 8 Seite 1497

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahr 2000

von Dr. Gerhard Mößlang, Vorsitzender Richter am BFH, München

1. Gegenstand des Erwerbsvorgangs § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

(BStBl 2000 II S. 34; LX552707) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG.

Hinweis: Viskorf, KFR F. 8 GrEStG § 9, 1/00, S. 111.

Mit diesem Urt. hat der BFH - erneut - seine Rspr. bestätigt, dass bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstücks betreffenden Verträgen (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück in bebautem Zustand ist. Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer (und ggf. an Dritte) gewährt, um das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen (bebauten) Zustand zu erwerben. Dem Urt. lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kl. und Revisionsbeklagte schloss am einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein zu diesem Zeitpunkt noch unbebautes Grundstück. Der Kaufpreis sollte 105 120 DM betragen, die Vermessungskosten sollten vom Kl. übernommen werden. Am beauftragte der Kl. eine Bauträgerin mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Reihenha...