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NWB Nr. 29 vom Fach 17a Seite 1337

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 3. und 4. Vierteljahr 1989 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Bilanzierung/Bilanzänderung

1. Ermessensausübung des Finanzamts bei Bilanzänderungen

(BStBl II S. 558; LX86853) betr. §§ 4, 6b, 16, 34 EStG.

Das FA hatte die Zustimmung zu einer Bilanzänderung i. S. des § 4 Abs. 2 EStG deshalb versagt, weil der Stpfl. im Fall der Zustimmung nicht nur nachträglich ein für ihn günstiges Wahlrecht ausüben konnte, sondern vor allem deshalb, weil er dadurch eine Steuerstundung erreicht hätte, die ihn gegenüber anderen Stpfl. bevorteile. Der Stpfl. wollte nämlich nachträglich einen Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 EStG nach § 34 EStG versteuern, aber erst nach 2 Jahren. Der Veräußerungsgewinn war 1979 aus der Beteiligung als Kommanditist an einer KG entstanden, von der KG aber in eine (stfrei) Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden, so daß keine Steuern vom Veräußerungsgewinn gezahlt wurden. Als das FA 1981 die Rücklage auflöste und als laufenden Gewinn des Stpfl. behandelte, weil der Betrag nicht reinvestiert worden war, beantragte die KG, den Veräußerungsgewinn durch Berichtigung des Feststellungsbescheides 1979 neu zu ermitteln, wozu eine Ergänzungsbilanz für den Stpfl. eingereicht un...