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NWB Nr. 47 vom Seite 4241 Fach 17a Seite 1437

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 1. Vierteljahr 1997 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

1. Zur „Umqualifizierung„ von Einkünften

(BStBl 1997 II S. 39; LX139248) betr. §§ 4, 5 EStG.

Hinweis: Kempermann, DStZ 1996 S. 685; Kohlhaas, DStR 1997 S. 93; Anm. in DStR 1996 S. 1682, 1684.

Zum BV einer KG gehörte die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden PersGes (GbR). Als die KG diese Beteiligung im Wege des Tausches „veräußerte„, stellte das für die GbR zuständige FA einen Veräußerungsgewinn der KG fest, den es als laufenden gewerblichen Gewinn der KG in dem Feststellungsbescheid der GbR auswies. Dagegen wehrte sich die KG. Das FG Nürnberg bestätigte zwar die Berechtigung des FA zur Feststellung des Veräußerungsgewinns, gewährte aber hierfür die Ermäßigung der §§ 16, 34 EStG. Die Revision des FA beim BFH führte zur Aufhebung des FG-U. Die Klage wurde abgewiesen.

Nach Auffassung des IV. Senats war das FA berechtigt und verpflichtet, den Veräußerungsgewinn der KG selbst festzustellen. Während die übrigen Gesellschafter der GbR aus dieser Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten und eine Veräußerung ihrer Beteiligung an der GbR k...