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NWB Nr. 31 vom Seite 2491 Fach 17a Seite 1445

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 4. Vierteljahr 1997 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Aktivierung

1. Bilanzierung von Maklerprovisionen als Anschaffungsnebenkosten?

(BStBl II S. 808; LX144335) betr. §§ 4, 5 EStG.

Hinweis: Bordewin, NWB F. 3 S. 10283; Anm. in HFR 1997 S. 896.

Die Stpfl., die einen Blumeneinzelhandel in 15 Filialen betreibt, mußte für die Anmietung ihrer Geschäftsräume Maklerprovisionen für die Vermittlung der Mietverträge bezahlen. Die Courtage betrug 1982 ca. 93 000 DM, 1984 ca. 135 000 DM und 1985 ca. 71 000 DM. Die Stpfl. behandelte diese Beträge bei ihrer Gewinnermittlung nach § 5 EStG als BA. Das FA wollte diese Provisionen auf die Grundmietzeiten (10-15 Jahre) verteilen und entsprechende Aktivposten bilden. Einspruch und Klage der Stpfl. gegen die Aktivierung blieben ohne Erfolg. Die Revision der Stpfl. gegen das U. des FG Hamburg führte beim BFH zur Aufhebung des U. und zur beantragten Änderung der Bescheide.

Die in den Streitjahren 1982-1985 gezahlten Maklerkosten bilden BA der mietenden Stpfl. Diese Kosten können von ihr unter keinem Gesichtspunkt aktiviert werden. Der aus der Maklertätigkeit erwachsene Vorteil für den Mieter bleibt dem Unternehmen nicht erhalten; ...