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NWB Nr. 3 vom Seite 169 Fach 26 Seite 3665

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 1999 -

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Arbeitnehmer - Scheinselbständigkeit

Auch in den letzten Monaten hatte das BAG in verschiedenen Entscheidungen zur Arbeitnehmereigenschaft Stellung zu beziehen. So hat der 5. Senat einem Frachtführer, der nur für einen Auftraggeber fuhr, dabei aber weder Dauer noch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorgegeben bekam und darüber hinaus auch noch die theoretische Möglichkeit hatte, Transporte für andere Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen, die Arbeitnehmereigenschaft versagt (). Dagegen hat der gleiche Senat bei Beschäftigten, die Kunden ihres Dienstherrn in der Bedienung von Geräten gem. den terminlichen Wünschen und in den Räumlichkeiten dieser Kunden nach Vorgaben des Dienstherrn zu unterweisen haben (Kundenberaterin), das Vorliegen eines Arbeitsvertrages angenommen (, NZA 1999 S. 205).

b) Befristeter Arbeitsvertrag - stillschweigende Verlängerung

§ 625 BGB regelt die stillschweigende Verlängerung von Arbeitsverhältnissen unabhängig vom Willen der Parteien...