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OFD Berlin - S 2334

§ 19 EStG Behandlung der Fahrten uniformierter Polizeivollzugsbeamter in Nahverkehrszügen der Deutsche Bahn AG

Nach Vereinbarungen der Deutsche Bahn AG mit den Innenministern der Länder sollen Polizeivollzugsbeamten in Uniform Freifahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs sowie in Interegio-Zügen eingeräumt werden, wenn die Polizisten das Zugpersonal durch Beobachtung von Unregelmäßigkeiten und entsprechenden Meldungen unterstützen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Hierzu wird gebeten, folgende Auffassung zu vertreten:

Das überwiegende betriebliche Interesse der Deutsche Bahn AG und das Interesse des polizeilichen Dienstherrn an der öffentlichen Sicherheit reicht aus, um Arbeitslohn zu verneinen.

Die Fahrten werden wegen der damit verbundenen Auflagen und Gegenleistungen als ehrenamtliche Tätigkeit des Polizisten für die Deutsche Bahn AG und die Vereinbarung zwischen der Bahn und den Innenministern als Genehmigung des Dienstherrn zur Ausübung dieser Tätigkeit angesehen. Die Zuwendungen in Form der Freifahrten stellen in diesem Fall nach den (BStBl 1993 II S. 303) und v. (BStBl II S. 944) keine stpfl. Einkünfte dar, weil die Einnahmen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht übersteigen...

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