Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 41 vom Seite 3271

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Geld- und Sachgeschenke und Eigenverbrauch

von Dipl.-Ökonom Wolfgang Hecker, Voerde-Friedrichsfeld, und Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Schöngart, Hamm-Pelkum

Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen sind die Wechselbeziehungen der ertragsteuerlichen Regelung zur Abzugs- bzw. Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) auf die Regelungen zur Eigenverbrauchsbesteuerung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG) sowie die aus den genannten Vorschriften resultierende Unklarheit.

I. Einkommensteuerrechtliche Regelung

Betrieblich veranlaßte Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, dürfen gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG grundsätzlich nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Das Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller an einen Empfänger in einem Wirtschaftsjahr zugewendeten Geschenke insgesamt 75 DM nicht übersteigen oder wenn die Geschenke beim Empfänger aus schließlich betrieblich genutzt werden können.

II. Umsatzsteuerrechtliche Regelungen

Die ”Tätigung” solcher nicht abziehbarer Betriebsausgaben löst Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Satz 1 UStG aus. Das soll nicht für Geldgeschenke gelten, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Satz 2 UStG.

III. Beispiel und Fragestellung

Fraglich ist schon, o...