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NWB Nr. 10 vom Seite 750

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Neuregelung der steuerlichen Behandlung von ”Schmier- und Bestechungsgeldern”

von Rechtsanwalt Dirk Remuss, Berlin

I. Nichtabzugsfähigkeit der ”Schmiergelder”

Bisher waren sog. Schmier- und Bestechungsgelder unbeschränkt abzugsfähig, solange ein Abzug nicht wegen § 160 AO unterblieb oder es sich um Geschenke i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handelte. In der politischen Diskussion ist die Frage der Abzugsfähigkeit von Schmiergeldern in regelmäßigen Abständen immer wieder aufgetaucht. Sie wurde meist weniger sachlich als emotional behandelt. Auf Drängen der Oppositionsparteien hat die Bundesregierung eine Neuregelung zum BA-Abzug von Schmier- und Bestechungsgeldern in das JStG 1996 aufgenommen. Dem Katalog der nichtabziehbaren BA in § 4 Abs. 5 EStG wurde zu diesem Zweck eine neue Nr. 10 angefügt. Danach dürfen ”die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen, wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Vorteile eine rechtskräftige Verurteilung nach einem Strafgesetz erfolgt ist oder das Verfahren gemäß den §§ 153 bis 154e StPO eingestellt worden ist, oder wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Zuwendung ein Bußgeld rechtskräftig verhängt worden ist”, den Gewinn nicht mindern. In Sa...