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NWB Nr. 49 vom Seite 3860

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Sonderabschreibungen auf Anzahlungen nach § 4 Abs. 1 FördG

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Guido Krahl, Hamburg

Für zahlreiche Erwerber von Immobilien in den neuen Bundesländern und dort tätige Bauträger stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen geleistete Anzahlungen i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 5 FördG zur Sonderabschreibung berechtigen; insbesondere ist fraglich, ob derartige Anzahlungen zuvor in einem notariellen Vertrag vereinbart werden müssen.

In der Literatur wird vereinzelt die Meinung vertreten, daß Zahlungen zur Erfüllung eines Anschaffungsgeschäfts dann als Anzahlungen nach § 4 Abs. 1 und 2 FördG begünstigt sind, ”wenn sie aufgrund einer zivilrechtlichen Verpflichtung im Kaufvertrag erfolgen” (vgl. Töben, Das Fördergebietsgesetz, 2. Auflage, Köln 1996, Tz. 264). Weiter wird dargelegt, daß Anzahlungen nur dann anerkannt werden, wenn die abweichenden Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag vereinbart wurden (vgl. Töben, a. a. O., Tz. 266).S. 3861

Viele Anleger haben derartige Verpflichtungen in ihren Kaufverträgen nicht vereinbart und sind verunsichert. Diejenigen Anleger und Bauträger, die in den letzten Wochen vor Auslaufen der steuerlichen Anzahlungsbegünstigungen noch entsprechende Verträge abschließen wollen, fragen sich, ob sie...