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NWB Nr. 13 vom Seite 966

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Pflichtprüfung bei der mittelgroßen GmbH

  • Rechtliche und steuerliche Konsequenzen einer unterlassenen Pflichtprüfung -

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Klaus Rauch, Wiggensbach

Immer häufiger wird in den gängigen Fachzeitschriften zu der Frage der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen einer unterlassenen Pflichtprüfung die These vertreten, ”daß im allgemeinen die unterlassene Pflichtprüfung nicht zu gravierenden Folgen führt” (vgl. o. V., GMBH-STEUERPRAXIS 9/1997, S. 302, 303).

Diese Feststellung kann nicht unwidersprochen bleiben. Aus den nachstehenden Erläuterungen wird sich zeigen, daß eine unterlassene Pflichtprüfung sehr wohl zu gravierenden Folgen - insbesondere steuerlicher Art - führt.

I. Unterlassene Pflichtprüfung und die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Dieser Sachverhalt wird in der Literatur (vgl. z. B. Coenenberg, Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse,...