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Rdvfg. - S 2172 A

§ 6 EStG Entgeltlich erworbene Güterfernverkehrsgenehmigungen; Teilwertabschreibung

Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrsgenehmigungen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbständig zu aktivierendes WG des Anlagevermögens ( BStBl II S. 529). Es unterliegt keiner Abnutzung, weil die Genehmigung zwar auf Zeit, aber mit der Aussicht auf Verlängerung erteilt wird ( BStBl 1992 II S. 383 und v. a. a. O.). Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG sind daher nicht zulässig.

Im Einzelfall kann jedoch der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in Betracht kommen. Im Hinblick auf die für den vorgesehene Freigabe der Kabolage sinken die Kosten für die Anschaffung von Güterfernverkehrsgenehmigungen seit dem Jahr 1992. Daher vermindern sich im allgemeinen auch die Teilwerte für die Güterfernverkehrsgenehmigungen, die vor dem erworben worden sind.

Es ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, wenn diese Güterfernverkehrsgenehmigungen in den Wj, die nach dem enden, mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, der sich ergibt, wenn die Anschaffungskosten jährlich um ein Siebtel gemindert werden. Soweit dem Ansatz des niedrigeren Teilswerts in den angesprochenen Fällen eine bereits bestandskräftige Vera...

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