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OFD Kiel - S 2742 A

§ 8 KStG Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); Zweifelsfragen zum (BStBl I 1999, 512)

Das BMF hat in zwei Schreiben v. zu Fragen im Zusammenhang mit dem - (BStBl I 1999, 512) wie folgt Stellung genommen:

1. Verzicht des Gesellschafters auf eine Pensionszusage, die bereits im Zusagezeitpunkt nicht finanzierbar war

Eine Pensionszusage, die bereits im Zusagezeitpunkt nicht finanzierbar war, ist von vornherein gesellschaftsrechtlich veranlasst. Wird diese Pensionszusage aufgehoben, sind die Grundsätze des Beschl. des GrS des (BFH, Beschl. des Großen Senats v. - GrS 1/94, BStBl 1998 II S. 307) zu beachten. Der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Forderung (Pensionsanspruch) gegenüber der Gesellschaft ist in diesen Fällen gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt zu einem Zufluss bei ihm.

Zusatz der OFD:

Ein Zufluss ist nur in Höhe des Teilwertes der Pensionsanwartschaft (= werthaltiger Teil des Pensionsanspruches) anzunehmen. Bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer liegen in diesen Fällen (Pensionszusage von vornherein gesellschaftlich veranlasst) insoweit keine Einkünfte i. S. des § 19 EStG, sondern solche i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder, wenn sich die GmbH-Anteile im Betriebsvermögen des Stpfl. befinden, i. S. der §§ 15 bzw. 18 EStG ...

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