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OFD Frankfurt/M. - S 1978 d A

§ 24 UmwStG Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen bei Aufdeckung aller stillen Reserven

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung hat der entschieden, dass die Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis eines Rechtsanwaltes zu einem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn führt, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden; dabei ist die Tarifbegünstigung auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt.

Der Kläger hatte mit dem bei ihm angestellten Rechtsanwalt eine Sozietät gegründet und in diese seine bisherige Einzelpraxis eingebracht. Der neue Sozius zahlte an den Kläger als Gegenleistung für den halben Anteil an der Büroeinrichtung und für die Hälfte des ideellen Praxiswertes einen Betrag von 192 665 DM. Die Sozietät setzte das Betriebsvermögen in ihrer Eröffnungsbilanz mit dem Teilwert an. Der Kläger erklärte infolge der Einbringung einen Veräußerungsgewinn i. H. von 385 330 DM, für den er in vollem Umfang die Tarifbegünstigung beantragte.

Der BFH wertete den Vorgang dahingehend, dass der bisherige Praxisinhaber seine Praxis gem. § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG - teils auf eigene teils auf fremde Rechnung - in die Sozietät eingebracht und anschließend einen Teilanteil an den Eintretenden veräußert habe. Die Tarifv...

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