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LG Rostock 17.12.2021 1 S 146/20, NWB 12/2022 S. 818

Insolvenz | Anfechtbare Zahlung einer Geldstrafe

Zahlt eine inzwischen insolvente GmbH (Schuldnerin) zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe eine Geldstrafe für ihren zahlungsunfähigen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer, stellt dies bei wirtschaftlicher Betrachtung eine anfechtbare unentgeltliche Leistung zum Nachteil der Insolvenzgläubiger dar.

Anmerkung:

Bezahlt der Leistende die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Zuwendungsempfängers, liegt dessen Gegenleistung i. d. R. darin, dass er mit der Leistung eine werthaltige Forderung gegen diesen verliert. Ist die Forderung des Zuwendungsempfängers aber wertlos, verliert dieser wirtschaftlich nichts, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden kann. In solchen Fällen ist die Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar. Unter Anwendung...