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FG Köln Urteil v. - 15 K 1317/19

Gesetze: EStG § 3 Nr. 26a; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; FAO § 15; EStG § 3 Nr. 26

Einkünfteerzielung

Keine Steuerfreiheit von Vergütungen für Vorträge zur Fachanwaltsfortbildung

Leitsatz

1. Die Vorschriften des § 3 Nr. 26 EStG und des § 3 Nr. 26a EStG verlangen als Leistungsempfänger entweder bestimmte privatrechtliche steuerbegünstigte Körperschaften oder eine Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

2. Es steht einer Steuerfreiheit nach den genannten Vorschriften entgegen, wenn Fortbildungsveranstaltungen nicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer als juristischer Person des öffentlichen Rechts, sondern gegenüber Verlagen und Verbänden erbracht werden.

3. Auch die spätere Anerkennung von Vortragsveranstaltungen als Fortbildung für Rechtsanwälte auf der Grundlage von § 15 FAO bewirkt keine Steuerbefreiung der Vergütungen für die Durchführung der Veranstaltungen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 38
DStRE 2022 S. 1155 Nr. 19
SAAAI-58376

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