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PiR Nr. 4 vom Seite 127

Auswirkung von anti-dilution clauses auf die Kapitalabgrenzung

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital für den Emittenten ist dichotom. Abzustellen ist auf zwei Merkmale (IAS 32.16): Ein Finanzinstrument ist als Fremdkapital zu klassifizieren, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung

  • der Emittent eine (un-)bedingte Verpflichtung zur Hingabe von Geld oder anderen finanziellen Vermögenswerten hat.

  • für Leistungen, die gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vereinnahmt werden, kein festes Austauschverhältnis von Anteilen und Gegenleistung (fixed-for-fixed) bestimmt ist.

Für Finanzinstrumente, die dem Zeichner ein Wandlungsrecht in ordinary shares des Emittenten gewähren, können Klauseln zum Schutz einer Verwässerung (anti-dilution clauses) aufgenommen werden. Der Zeichner wird über einen solchen Mechanismus vor künftigen Wertminderungen der Anlage, die sich aus der Ausgabe von zusätzlichem Kapital und/oder anderen Instrumenten ergeben kann, geschützt. Für das gesamte Instrument ist eine Aufteilung des Emissionserlöses auf entweder Eigen- oder Fremdkapital geboten (IAS 32.28), betroffen ist auch die Wandlungskomponente. Im Zusammenhang mit der fixed-for-fixed-Bedingung kann eine anti-dilution clause allerdings die ...

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