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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.03.2022

Grundsteuerreform | Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung in Baden-Württemberg (FinMin)

Ab dem können Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg hat am eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am .

Hierzu führt das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg weiter aus:

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werde...