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LG Osnabrück 09.07.2021 2 S 35/21, NWB 13/2022 S. 893

Mitgliedsvertrag | Beitragsrückzahlung für die Dauer einer coronabedingten Schließung

Die coronabedingte Schließung eines Fitnessstudios führt jedenfalls dann dazu, dass die von dem Studio geschuldete Leistung für den Schließungszeitraum unmöglich wird, wenn das Mitglied den Vertrag ordentlich gekündigt hat. Die coronabedingte Schließung begründet im Verhältnis zwischen Studio und Mitglied keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Anmerkung:

Das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten zum Trainieren war für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung unmöglich geworden (§ 275 BGB), so dass der Anspruch auf die Monatsbeiträge für den Schließungszeitraum entfiel und dem ehemaligen Mitglied ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits erbrachten Gegenleistung zusteht [i]Jahn, NWB 4/2022 S. 255(§ 326 Abs. 4 BGB). Die Leistung war für den Schließungszeitraum auch nicht innerha...