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NWB Nr. 15 vom Seite 1053

Keine erweiterte Gewerbesteuer- kürzung bei unterjährigem Erwerb des Grundstücks

Anmerkung zum

Dominik Meding und Moritz-Benedikt Müller

Der BFH versagt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft, die erst mehrere Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung des Grundbesitzes begann, die sog. erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG. Er stufte die Tätigkeit der Gesellschaft in diesem Fall nicht als ausschließlich grundstücksverwaltend ein.

I. Das strenge Stichtagsprinzip im Rahmen der Gewerbesteuerkürzung

[i]Burbaum/Wessels, Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, Grundlagen, NWB MAAAH-50170 Die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung ist streng an das Gebot der Ausschließlichkeit geknüpft, welches gleichermaßen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht zu verstehen ist. In zeitlicher Hinsicht besteht Einigkeit darüber, dass der Steuerpflichtige während des gesamten Erhebungszeitraums der ausschließlich grundbesitzenden Tätigkeit nachgehen muss. Eine zeitanteilige Gewährung der erweiterten Kürzung ist gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Der BFH befasste sich im hier betrachteten Beschluss mit der Anwendbarkeit der erweiterten Grundstückskürzung im Erhebungszeitraum der Tätigkeitsaufnahme der Gesellschaft und dem Erwerb des ersten Objekts.

II. Sachverhalt des

[i]BFH-Beschluss...,