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NWB Nr. 15 vom

Reichweite der Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren

Dr. Wolfram Viefhues

Auskunftsansprüche im Zugewinn umfassen auch die Beteiligung des Ehemanns an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, aus der er zwischenzeitlich ausgeschieden ist, da der Gesellschaftsanteil an der Partnerschaftgesellschaft hinsichtlich des Trennungs- wie auch des Endvermögensstichtags als Vermögensbestandteil zu berücksichtigen ist. Das ist die Quintessenz einer aktuellen Entscheidung des ).

Auskunftsanspruch in Bezug auf einen Gesellschaftsanteil

[i]Vermögenswert steht dem Ehemann zum Trennungs- und Endvermögensstichtag zuBei dem Gesellschaftsanteil handelt es sich unzweifelhaft um einen Vermögenswert, der dem Ehemann sowohl zum Trennungs- als auch zum Endvermögensstichtag zustand. Dass der Gesellschaftsanteil nicht veräußerbar war, stellt dessen Werthaltigkeit nicht infrage. Der Umstand, dass die Unternehmensbeteiligung zwar voll nutzbar, aber nicht frei verwertbar ist, kann sich lediglich wertmindernd für die Bewertung im Zugewinnausgleich auswirken. Dass der Goodwill vonseiten der Gesellschaft beim Ausscheiden eines Partners nicht entschädigt oder vergütet worden ist, schließt einen solchen im Übrigen ni...