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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 10 V 795/20 A (E,F)

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3

Aufhebung der Vollziehung ab Fälligkeit: Maßgeblichkeit des objektiven Bestehens ernsthafter Zweifel – Nichtberücksichtigung eines im Feststellungsverfahren erklärten Beteiligungsverlustes bei Einkommensteuerschätzung – Subjektiver Erkenntnishorizont des Festsetzungsfinanzamtes

Leitsatz

  1. Die Aufhebung der Vollziehung ist ab Fälligkeit der strittigen Steuerbeträge auszusprechen, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt objektiv ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids bestanden haben.

  2. Ergeben sich diese Zweifel aus der Nichtberücksichtigung eines im Feststellungsverfahren erklärten Beteiligungsverlustes bei der Schätzung der Einkommensteuerfestsetzung, kommt es für diese objektive Betrachtung nicht darauf an, wann das Festsetzungsfinanzamt von dem Ergehen eines entsprechenden Feststellungsbescheides Kenntnis erlangt hat.

Fundstelle(n):
RAAAI-59370

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