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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12 | Sonderausgaben: Entlastung für Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. Dabei sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen.

Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung sind auch bei steuerfreien Renten aus dem EU- und EWR- Ausland oder der Schweiz als Sonderausgaben absetzbar. Und zwar dann, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. – Diese erfreuliche Sichtweise haben wir dem X. Senat des BFH zu verdanken.

Geklagt hatte ein in Deutschland lebender Rentner, der früher in Luxemburg als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen war und seit seinem Ruhestand eine gesetzliche Altersrente aus Luxemburg bezieht, die dort besteuert wird. Nach dem luxemburgischen Einkommensteuerrecht sind zwar Renten- und Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, nicht aber – anders als in Deutschland – Beiträge zur Pflegeversi...