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NWB BB 5/2022 S. 128

Arbeitsunfähigkeit: Elektronische Bescheinigung kommt später

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papier sollte ab Mitte 2022 durch die „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU) ersetzt werden. Technische Probleme und die Folgen der Corona-Pandemie haben zur Folge, dass die Einführung verschoben wird.

Mit der eAU müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen werden die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung stellen, die die Arbeitgeber dann elektronisch abrufen können.

Die eAU sollte schon Anfang 2022 starten. Dann wurde der Termin auf Mitte des Jahres und jetzt auf Ende 2022 verschoben. Bis dahin wird das noch laufende Pilotprojekt verlängert. Begründet wird dieser Schritt mit technischen Problemen infolge der ...