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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 167

Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Teil 3: Einzelfragen zu kurzfristiger Vermietung, leerstehenden Immobilien, Luxuswohnungen und Schrottimmobilien

Roland Ronig

Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. In den ersten beiden Teilen wurden die verbilligte Vermietung von Wohnungen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen dargestellt. Im jetzigen Beitrag geht es um Einzelfragen zur kurzfristigen Vermietung, zu leerstehenden Wohnungen und Sonderimmobilien, wobei in der nächsten Ausgabe weitere Fragen rund um die Einkunftserzielungsabsicht beantwortet werden.

Die weiteren Beiträge der Beitragsreihe „Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen“ von Ronig finden Sie in:

Kernaussagen
  • Das BMF-Schreiben zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist teilweise durch nach...