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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 17 EG 2/21

Gesetze: § 2c Abs 3 S 1 BEEG; § 2f Abs 1 S 1 BEEG

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Berechnung des Elterngeldes sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten keine Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Einkommen vorzunehmen. Bei der Berechnung des Elterngeldes sind die Abzugsmerkmale für den Bemessungszeitraum und den Bezugszeitraum einheitlich zu bestimmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 1824 Nr. 35
DStR-Aktuell 2022 S. 14 Nr. 11
DAAAI-60386

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