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OLG Frankfurt/M. 24.02.2022 6 U 185/20, NWB 18/2022 S. 1287

Beruf | Verwendung der Bezeichnung „Mediator nach § 7a BORA

Verwendet ein Steuerberater die Bezeichnung „Mediator nach § 7a BORA“ auf seinen Briefbögen ohne räumliche Abgrenzung zu seiner Berufungsbezeichnung als Steuerberater, verstößt dies gegen § 43 Abs. StBerG, der eine Marktverhaltensregelung i. S. von § 3a UWG darstellt.

Anmerkung:

Bei dem Begriff „Mediator“ handelt es sich nicht um eine amtlich verliehene Berufsbezeichnung. Amtlich verliehen ist eine Berufsbezeichnung dann, wenn der Berufsangehörige zu ihrer Führung durch eine hierzu gesetzlich ermächtigte Behörde förmlich verpflichtet oder berechtigt worden ist. Dies geschieht durch Aufnahme in einem Berufstand aufgrund eines geregelten Prüfungs- und Zulassungs- oder Berufungsverfahrens. [i] Willerscheid in Kuhls u. a., Kommentar zum StBerG, § 43 Rz. 6 Als zertifizierter Mediator darf sich hingegen bezeichnen, wer e...