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AGH NRW 18.03.2022 1 AGH 42/21, NWB 19/2022 S. 1351

Zulassung | Folgen des Zulassungswiderrufs gegenüber dem Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Postulationsfähig ist eine zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59 lit. l Satz 3 BRAO) nur, wenn die Voraussetzungen der Postulationsfähigkeit in der Person des für sie handelnden Organs vorliegen.

Anmerkung:

Da vor dem Anwaltsgerichtshof Anwaltszwang herrscht (vgl. § 112c Abs. 1 Satz 2 BRAO i. V. mit § 67 Abs. 4 VwGO), war die Klage der Rechtsanwaltsgesellschaft unzulässig, da dem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mittlerweile rechtskräftig widerrufen wurde.