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NWB Nr. 20 vom Seite 1404

Gewerblicher Grundstückshandel im Konzern

Patrick Groll und Marcus Rösen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1418Die Inanspruchnahme der erweiterten Grundstückskürzung für Zwecke der Gewerbesteuer setzt voraus, dass das begünstigte Unternehmen grundsätzlich keine Tätigkeiten ausübt, die gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG verstoßen. Eine in diesem Zusammenhang schädliche Tätigkeit liegt u. a. vor, wenn die Aktivitäten des Unternehmens als gewerblicher Grundstückshandel einzustufen sind. Unter welchen Voraussetzungen die erweiterte Grundstückskürzung bereits zu versagen sein soll und in welcher Konstellation gewerblicher Grundstückshandel vorliegen könnte, hat das FG Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil definiert (vgl. , NWB IAAAI-57928).

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Tätigkeit mit gewerblichem Charakter

[i]Weitere Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG sollen nicht maßgeblich seinDie erweiterte Grundstückskürzung wird nicht gewährt, wenn die Grundstücksverwaltung den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Die „Verwaltung und Nutzung“ von Grundbesitz als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kürzung entspricht dem ertragsteuerlichen Begriff der privaten Vermögensverwaltu...