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Online-Beitrag vom

Falsche Impfunfähigkeitsbescheinigung

ArbG Lübeck billigt Kündigung

Dr. Henning-Alexander Seel

Leitsätze des Urteils des ArbG Lübeck v. 13.4.2022 - 5 Ca 189/22:

  1. Wer durch die Vorlage einer nicht auf einer ärztlichen Untersuchung beruhenden Bescheinigung versucht, seinen Arbeitsgeber über seine Impfunfähigkeit zu täuschen, verstößt in schwerwiegender Weise gegen seine auf § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG beruhende arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

  2. Etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen im Fall der Vorlage einer inkorrekten Impfunfähigkeitsbescheinigung obliegen nicht dem Gesundheitsamt, sondern allein dem Arbeitgeber.

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, hilfsweise einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Die Klägerin steht bei der Beklagten seit in einem Arbeitsverhältnis als Krankenschwester. Mit Schreiben vom informierte die Beklagte die bei ihr Beschäftigten über die zum eintretende einrichtungsbezogene Impfpflicht gem. § 20a Abs. 1 IfSG und bat bis zum um Vorlage eines der gem. § 20a Abs. 2 IfSG geforderten Nachweise. Die Klägerin legte der Beklagten ein Dokument vor, das von Frau Dr. Müller, einer Ärztin aus Fellbach, ausgestellt ist. Diese bescheinigt eine „vorläufige Impfunfähigkeit“ wegen möglicher allergischer Reaktionen au...

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