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BFH 02.02.2022 III R 65/19, StuB 10/2022 S. 396

Gewerbesteuer | Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen (Bezug: § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG; § 10 Abs. 1 GrStG; § 535 BGB).

Praxishinweise

Der BFH hob damit das für die Klägerin, eine GmbH, günstige Urteil der Vorinstanz (, NWB BAAAH-21799, EFG 2019 S. 1219) auf, wonach die vom Mieter gemäß Mietvertrag vereinbarungsgemäß übernommene Grundsteuer nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unterliegen sollte. Der BFH bestimmte den Begriff der Miet- und Pachtzinsen i. S. des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG in der ab 2008 gültigen Fassung anhand der Rechtsprechung zu § 8 Nr. 7 GewStG in der vor 2008 gültigen Fassung. Er bestätigte damit im Ergebnis die Verwaltungsauffassung (, NWB TAAAE-12986, BStBl 2012 I S. 654). ...