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NWB-BB Nr. 6 vom Seite 163

Fokus: BGH zum Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei Insolvenzanfechtung

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Laut BGH ist die insolvenzrechtliche Überschuldung ein eigenständiges Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners. Es könne als Vollbeweis für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von diesem Vorsatz dienen. Die Beweislast zum Nachweis der Zahlungsunfähigkeit trage allerdings der Insolvenzverwalter. Die Stärke des Beweisanzeichens für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz sei davon abhängig, wie wahrscheinlich die Überschuldung für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sei und wann dieser Eintritt bevorstehe (, NWB LAAAI-57713).

Sachverhalt

Geklagt hatte ein Insolvenzverwalter, der aufgrund einer Vorsatzanfechtung von dem beklagten Finanzamt die Rückgewähr von zuvor per Lastschrift eingezogenen Steuerverbindlichkeiten i. H. von 20.792,43 € begehrte. Das Stammkapital der Schuldnerin betrug 25.000 € und der Jahresfehlbetrag in der Handelsbilanz zum Jahresende 2010 205.473,78 € und zum Jahresende 2011 431.382,11 €. Das Zahlungsverhalten der Schuldnerin war bis zur Zahlung der Steuern durchgehend ohne Beanstandung geblieben.

Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Nach Ansicht des Klägers seien der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der S...