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BMF 10.05.2022 IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, NWB 20/2022 S. 1409

Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

Das 24-seitige behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden. Daneben S. 1410beschäftigt sich das BMF-Schreiben u. a. mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereinkünfte. In dem Schreiben wird klargestellt, dass Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token ein „anderes Wirtschaftsgut“ i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein J...