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Kommentierte Nachricht NWB EV 6/2022 S. 180

Anlageberatung | Berater müssen Kunden demnächst zu ihrer Nachhaltigkeitspräferenz fragen

Anlageberater und Vermögensverwalter sollen ab August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen und im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen. So sieht es die Neufassung für die Delegierte Verordnung 2017/565 zur Umsetzung der MiFID II vor. Die Verordnung gilt ab dem . Darüber informiert Christian Waigel, Partner der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte.

Bis zum müssen neue WpHG-Bögen entworfen und für die Kundenexploration eingesetzt werden. Berater müssen damit die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen. Im Beratungsprotokoll muss dem Kunden die Umsetzung seiner Nachhaltigkeitsvorgaben erläutert werden, d. h. inwieweit er Produkte vorgestellt haben möchte, die der Taxonomieverordnung oder der Offenlegungsveror...